Ich bin gerade über eine Seite gestolpert, die versucht einen NC, auch Uni-NC, Orts-NC oder Zulassungsbeschänkung genannt, mal verständlich zu erklären. Schön ist, dass hier echt mal an die Zielgruppe gedacht wurde und man kein abgeschlossenes Jura-Studium zum Verständnis braucht. Wichtigste Info: Ein NC-Wert wird nicht (vorher) festgelegt, sondern die NC-Note entsteht erst im Bewerbungsprozess. Darüber hinaus gibt es mehrere Runden, das sogenannte Hauptverfahren und dann noch die Nachrückrunden. Die von den Hochschulen veröffentlichten NC-Wert stammen jedoch aus dem Hauptverfahren und es ist nicht gesagt, dass dann auch alle Bewerber kommen, weil diese sich natürlich an mehreren Hochschulen beworben haben. Häufig ist es gerade an ostdeutschen Hochschulen so, dass selbst zulassungsbeschränkte Studiengänge nicht voll werden.
Mal ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:
Man nehme einen Studiengang mit 100 Plätzen, darauf bewerben sich 100 Leute. Die werden alle genommen. Der “schlechteste” hat eine Abinote von 1,7. Dann würde der NC-Wert bei 1,7 liegen. Hat aber der “schlechteste” von den 100 eine Abinote von 3,3. Dann liegt der NC-Wert bei 3,3.
Eine Bewerbung lohnt sich in jedem Fall. Vorallen in den Nachrückverfahren hat man gute Chancen noch nachzurutschen.
Übrigens: Wenn man sich die Zulassungszahlen für NC-Studiengänge der MLU anschaut, sieht man, dass bei vielen Studiengängen alle Bewerber zugelassen wurden, z.B. auch bei Medien- und Kommunikationswissenschaften.